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Alvar C.H. Freude untersucht in seinem Blog die Online-Petitions-Seite des Bundestages. Sein Ergebnis: Gesetzeswidrige Abfrage persönlicher Daten, komplizierte Benutzerführung, Software mit Sicherheitslücken. Hinzu kommt, dass die Software dem aktuellen Ansturm der MitzeichnerInnen der Petition von Susanne Wiest zum bedingungslosen Grundeinkommen nicht gewachsen ist.

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